PRAKTISCHE INFORMATIONEN
Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Seniorenheim Stimpfach. Finden Sie hier nicht die Antworten, die Sie suchen kontaktieren Sie und gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter folgender Nummer an: +49-7967-702-678-0
Sie haben freie Arztwahl. Entscheiden Sie selbst, ob Sie nach Ihrem Einzug bei Ihrem angestammten Arzt in Behandlung bleiben oder in die Praxis eines Mediziners wechseln, der bereits Patienten im St. Anna-Seniorenheim hat:
Dies sind z.B.:
- MVZ, Stimpfach / Crailsheim
- Dr. Rudolf Dinkelacker, Jagstheim
- Dr. Christoph Simsch, Satteldorf
- Dr. Karl Feile, Ellwangen
- Dr. Claus Karle, Jagstzell
Auch Ihr Arzt ist bei uns im Hause recht herzlich willkommen
Wäsche
Ihre Wäsche wird in einer Großwäscherei gewaschen, deshalb sollten Sie darauf achten, nur waschmaschinen- und trocknerfeste Materialien mitzubringen. Für Kleidungsstücke, die von Hand gewaschen werden müssen, können wir keine Garantie übernehmen. Wäsche, die nicht trocknergeeignet ist, kaufen Sie bitte 1-2 Konfektionsgrößen größer, da sie eingehen kann. Für die Chemische Reinigung, Handwäsche und Instandsetzung der Bekleidung sorgen die Bewohner bzw. ihre Angehörigen selbst.
Wäschekennzeichnung
Sämtliche Wäsche muss mit Wäscheband - Namen gekennzeichnet werden. (Anfangsbuchstabe des Vornamens und voller Familienname, z.B.: A. Mustermann). Nicht gekennzeichnete Kleidung kann die Wäscherei nicht zuordnen und sie geht möglicherweise verloren. Wir besorgen die Wäschenamen für Sie bei unserem Lieferanten und befestigen die Namen an Ihrer Kleidung (kostenpflichtig). Auf Wunsch kann unsere Näherin Ihre Wäsche auch reparieren bzw. flicken.
Wäschebedarf eines pflegebedürftigen Bewohners
- Schlafanzüge und Nachthemden - mindestens 15 Stück
- Leibwäsche - mindestens 15 Garnituren
- Socken - mindestens 10 Paar
- Oberbekleidung, wie z.B. Rock/Pullover, Kleid/Bluse, Hose/Strickjacke, Oberhemd/Poloshirt, Jogginganzüge oder ähnliches - ca. 15 Kombinationen
- Handtücher und Waschlappen
Um ein Pflegeplatz in unserer Einrichtung zu bekommen, ist es erforderlich mindestens den Pflegegrad 2 zu besitzen. Da wir sonst nicht mit der Krankenkasse abrechnen können.
Der Pflegegrad muss vom Pflegebedürftigen bei der zuständiger Pflegekasse beantragt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Von den entstehenden monatlichen Heimkosten sind die Leistungen der Pflegekassen gemäß dem Pflegegrad sowie die Rente bzw. andere persönliche Einkünfte abzuziehen. Sollte dies nicht ausreichen, muss ein Antrag auf Sozialhilfe beim Landratsamt gestellt werden.
Ja, mit Rücksprache und Möglichkeit ist das erlaubt.
Nein. Sie können Ihren Angehörigen rund um die Uhr besuchen und auch für mehrere Tagen mit nach Hause nehmen.
Sie dürfen selbstverständlich Ihren Hausarzt behalten. Dieser muss allerdings bereit sein Sie auch weiterhin in der Einrichtung zu betreuen. Sollten Sie von weiter her kommen, müssen Sie sich darum kümmern ein Hausarzt in der Nähe der Einrichtung zu finden.
Sie haben jederzeit das Recht Ihren bestehenden Heimvertrag nach den vorgeschriebenen Firsten zu kündigen und somit die Einrichtung zu wechseln.